Auch nach der
Geburt kann jede Frau Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von
den Krankenkassen bezahlt. Sie brauchen dafür keine ärztliche Verordnung. Sie
sollten aber bald Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. In der Zeit nach der
Geburt ist die Unterstützung für Sie und Ihr Kind besonders wichtig. Sie hilft
Ihnen bei dem Lebensanfang mit Ihrem Neugeborenen, wenn alles normal läuft. Aber
auch wenn körperliche oder seelische Schwierigkeiten auftreten, kann sie Ihnen
meist schnell und kompetent helfen. Sie kommt nach der Klinikentlassung zu Ihnen
nach Hause oder berät Sie telefonisch, und das in der ersten Zeit bei Bedarf
sogar täglich (Anzahl der Kassenleistungen siehe unten/Kasten)[1].
Die Hebamme übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Hinweis: "Melden Sie sich bitte frühzeitig – am besten während der Schwangerschaft – zur Wochenbettbetreuung an. Nach der Geburt kann es schwierig werden, eine Hebammen zu finden, die Sie kurzfristig versorgen kann“.
[1]
Vom 2. bis zum 10. Tag: bis zu 20 Hebammenleistungen
Vom 11. bis zum 56. Tag weitere 16 Hebammenleistungen
Vom 56. Tag bzw. nach der 8. Lebenswoche bis zum vollendeten 9.
Lebensmonat: 8 Hebammenleistungen.
Fragen Sie nach den genaueren Vorgaben! (Hinweis an GT: wenn
möglich, Gestaltung in einem Kasten)
Viele Hebammen bieten einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik (gymnastische Übungen für Kreislauf, Beckenboden und Muskulatur) an. Es gibt auch noch andere Kursangebote (deren Kosten von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden), wie z.B. Babymassage, Stillgruppe, Babyschwimmen, Säuglingspflege. Informieren Sie sich bei Ihrer Hebamme.