Nach der Geburt

Hausbesuche:

Auch nach der Geburt kann jede Frau  Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von den Krankenkassen bezahlt. Sie brauchen dafür keine ärztliche Verordnung. Sie sollten aber bald Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. In der Zeit nach der Geburt ist die Unterstützung für Sie und Ihr Kind besonders wichtig. Sie hilft Ihnen bei dem Lebensanfang mit Ihrem Neugeborenen, wenn alles normal läuft. Aber auch wenn körperliche oder seelische Schwierigkeiten auftreten, kann sie Ihnen meist schnell und kompetent helfen. Sie kommt nach der Klinikentlassung zu Ihnen nach Hause oder berät Sie telefonisch, und das in der ersten Zeit bei Bedarf sogar täglich (Anzahl der Kassenleistungen siehe unten/Kasten)[1].
Die Hebamme übernimmt dabei folgende Aufgaben:

Hinweis: "Melden Sie sich bitte frühzeitig – am besten während der Schwangerschaft – zur Wochenbettbetreuung an. Nach der Geburt kann es schwierig werden, eine Hebammen zu finden, die Sie kurzfristig versorgen kann“.

 

[1]             Vom 2. bis zum 10. Tag: bis zu 20 Hebammenleistungen
   Vom 11. bis zum 56. Tag weitere 16 Hebammenleistungen
   Vom 56. Tag bzw. nach der 8. Lebenswoche bis zum vollendeten 9. Lebensmonat: 8 Hebammenleistungen.
   Fragen Sie nach den genaueren Vorgaben!  (Hinweis an GT: wenn möglich, Gestaltung in einem Kasten)

Kurse:

Viele Hebammen bieten einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik (gymnastische Übungen für Kreislauf, Beckenboden und Muskulatur) an. Es gibt auch noch andere Kursangebote (deren Kosten von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden), wie z.B. Babymassage, Stillgruppe, Babyschwimmen, Säuglingspflege. Informieren Sie sich bei Ihrer Hebamme.